Untersuch­ungen zur Kraftfahrer­­eignung (FeV)

Wir führen auch die Untersuchungen zur Kraftfahrereignung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) durch. Dazu gehört die körperliche Untersuchung ebenso wie die Überprüfung des Sehorgans.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für LKW, Bus oder Taxi beantragen, verlängern oder umschreiben möchten, ist eine ärztliche Untersuchung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlich. Diese Untersuchungen führen wir in unserer Praxis kompetent und zuverlässig durch. Sie dienen der Überprüfung Ihrer körperlichen und gesundheitlichen Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs.

Was wird untersucht?

Im Rahmen der Untersuchung prüfen wir Ihren allgemeinen Gesundheitszustand sowie speziell die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für das Führen eines Fahrzeugs der entsprechenden Klassen. Dazu gehören unter anderem:

  • eine körperliche Untersuchung (z. B. Herz-Kreislauf-System, Beweglichkeit),
  • die Überprüfung Ihrer Sehfähigkeit (inkl. Sehschärfe, räumliches Sehen und ggf. Gesichtsfeld),

Wenn Sie eine Sehhilfe wie eine Fernbrille verwenden, bringen Sie diese bitte unbedingt zum Untersuchungstermin mit.

Für wen ist die Untersuchung notwendig?

Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben bei:

  • der Erstbeantragung eines LKW-, Bus- oder Personenbeförderungsscheins,
  • der Verlängerung entsprechender Fahrerlaubnisklassen (C, CE, D, DE, Fahrgastbeförderung),
  • der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis für die genannten Klassen.

Was müssen Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem Untersuchungstermin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Aktueller Führerschein (sofern vorhanden),
  • Sehhilfe, sofern erforderlich (z. B. Fernbrille),
  • Ggf. relevante medizinische Unterlagen zu bestehenden Erkrankungen oder Vorerkrankungen.
Ablauf der Untersuchung

Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch führen wir die körperliche Untersuchung sowie die augenärztliche Prüfung durch. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, stellen wir Ihnen die Bescheinigungen zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde aus. Sollte es Auffälligkeiten geben, beraten wir Sie individuell zu weiteren Schritten oder eventuell nötigen Zusatzuntersuchungen.

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