Vorsorge ist immer besser als Nachsorge. Daher ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb. Wird eine arbeitsbedingte Erkrankung frühzeitig erkannt oder sogar verhindert, wird die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden sichergestellt.
Typische arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen sind zum Beispiel:
Je nach Tätigkeitsfeld sind diese Untersuchungen verpflichtend oder Wahluntersuchungen, die Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten können.
Die allgemeinen Richtlinien besagen, dass Mitarbeitende in risikobehafteten Tätigkeiten an folgendem Vorsorgerhythmus teilnehmen sollten:
Die Intervalle können je nach spezifischer Anforderung und Risiken variieren. Wichtig ist, dass Beschäftigte je nach Bedarf und Gesundheitszustand sich auch außerhalb des Rhythmus einer Vorsorgeuntersuchung unterziehen.
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