Vorsorge im Betrieb

Vorsorge ist immer besser als Nachsorge. Daher ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb. Wird eine arbeitsbedingte Erkrankung frühzeitig erkannt oder sogar verhindert, wird die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden sichergestellt.

Typische arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Gespräche mit den Beschäftigten über ihre Krankengeschichte und der Arbeitsbedingungen
  • Allgemein körperliche Untersuchungen
  • Sehtests
  • Hörtests
  • Lungenfunktionstests
  • Blutuntersuchungen
  • Impfungen

Je nach Tätigkeitsfeld sind diese Untersuchungen verpflichtend oder Wahluntersuchungen, die Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten können.

Die allgemeinen Richtlinien besagen, dass Mitarbeitende in risikobehafteten Tätigkeiten an folgendem Vorsorgerhythmus teilnehmen sollten:

  1. Erstuntersuchung: innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit
  2. Wiederholungsuntersuchung: innerhalb von zwölf Monaten nach Erstuntersuchung und danach im Rhythmus von 36 Monaten zur vorherigen Untersuchung

Die Intervalle können je nach spezifischer Anforderung und Risiken variieren. Wichtig ist, dass Beschäftigte je nach Bedarf und Gesundheitszustand sich auch außerhalb des Rhythmus einer Vorsorgeuntersuchung unterziehen.

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