Arbeitsplatz­begehungen

Zum Aufgabenbereich eines Betriebsarztes gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten und die Sicherstellung, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) eingehalten werden. Des Weiteren ist es ein wichtiges Instrument, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und bestehende Belastungen und Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu identifizieren und zu analysieren.

Typische Gefahren, die bei einer Arbeitsplatzbegehung identifiziert werden:

  1. Physische Gefahren:
    • Stolper- und Rutschgefahren: nasse Böden, unebene Oberflächen oder unaufgeräumte Gegenstände auf dem Boden.
    • Ergonomische Risiken: zu hohe oder zu niedrige Arbeitsplätze.
  2. Chemische Gefahren:
    • Gefährliche Substanzen: Umgang mit gefährlichen Chemikalien, die Atemprobleme oder Hautreizungen verursachen können.
    • Staub und Dämpfe: Einatmen von schädlichen Stoffen.
  3. Elektrische Gefahren:
    • Defekte Geräte: Beschädigte Geräte, die zu Stromschlägen führen können.
    • Überlastete Steckdosen: zu viele Geräte an einer Steckdose können zu Bränden führen.
  4. Mechanische Gefahren:
    • Maschinen und Werkzeuge: fehlende Schutzvorrichtungen oder unsachgemäßer Gebrauch können zu Unfällen führen.
  5. Psychosoziale Gefahren:
    • Stress und Überlastung: schlechte Arbeitsbedingungen, hoher Arbeitsdruck, Überforderung.
    • Mobbing und Konflikte: Zwischenmenschliche Probleme.
  6. Umweltbedingte Gefahren:
    • Lärm: zu viel Lärm kann das Gehör schädigen.
    • Temperatur: Extreme Kälte oder Hitze können zu gesundheitlichen Problemen führen.

 

Bei einer solchen Begehung werden unter anderem auch innerbetriebliche Akteure, wie Sicherheitsbeauftragte, Betriebsbeauftragte, Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung miteinbezogen. Aber auch die Beschäftigten werden befragt und geklärt, welche Gefahren sie an ihrem Arbeitsplatz sehen, da sie ihren Arbeitsbereich am besten kennen.

Es werden nicht nur Routinebegehungen durchgeführt, sondern auch anlassbezogene Begehungen, wie zum Beispiel bei der Planung einer neuen Versuchsanlage, Ursachenforschung bei Verdacht auf arbeitsplatzbedingter Erkrankung oder individuellem Wunsch der Beschäftigten.

Eine regelmäßige Arbeitsplatzbegehung trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.

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